Die Handschriften des Freien Deutschen Hochstifts sind für wissenschaftliche Zwecke benutzbar. Das Thema der Arbeit muss schriftlich mitgeteilt werden. Studierende, die Archivalien für ihre Examensarbeiten auswerten möchten, benötigen eine schriftliche Bestätigung ihres akademischen Lehrers. 

Der Benutzer wird gebeten, mit der Handschriftenabteilung einen Termin für den Besuch des Handschriftenarchivs zu vereinbaren. 

Sofern von der Handschrift eine Verfilmung existiert, kann davon gegen eine Gebühr ein Abzug bestellt werden, jedoch können keine kompletten Nachlässe oder Briefreihen reproduziert werden. Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Die Benutzung kann aus folgenden Gründen gesperrt oder eingeschränkt sein: 

  • zur Wahrung von Urheberrechten, 
  • wenn der Forschungszweck mit Hilfe bereits gedruckter Handschriften erreicht werden kann, 
  • wenn der Erhaltungszustand der Handschriften es erfordert. 

Für die Edition der Handschriften ist die ausdrückliche Genehmigung der Direktorin Voraussetzung. Der Editor wird gebeten, dem Freien Deutschen Hochstift von der Edition sofort nach Erscheinen ein kostenloses Belegexemplar zur Verfügung zu stellen. Sind Handschriften in kleinerem Umfang zitiert worden, so erhält das Freie Deutsche Hochstift Kopien der entsprechenden Seiten mit der rechtzeitigen Information über das Erscheinen der Publikation.

In jeder Publikation muss der Eigentümer der Handschrift angegeben werden.

Für die Arbeit mit den Handschriften steht den Benutzern die Bibliothek zur Verfügung.