Herzlich willkommen im Freien Deutschen Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für den Besuch des Deutschen Romantik-Museums und des Frankfurter Goethes-Haues bzw. einer Veranstaltung im Arkadensaal gelten für alle Gäste folgende verbindliche Regelungen. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes und des Arkadensaals im Hochstift-Verwaltungsgebäude erkennen Sie die Hausordnung an.
Ihre Museumstickets sind am Ausgabetag bis zur Schließung gültig. Der letzte Einlass wird 15 Minuten vor der angegebenen Öffnungszeit gewährt. Unser Personal darf Tickets, Ermäßigungsberechtigungen und Genehmigungen prüfen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Personals.
Die maximale Teilnehmerzahl bei Führungen beträgt im Romantik-Museum 15 Personen und im Goethe-Haus 25 Personen. Externe Gästeführerinnen und -führer sowie große Gruppen benötigen einer Anmeldung. Der Einlass wird von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geregelt.
Der Neubau mit dem Romantik-Museum, der Goethe-Galerie und dem Wechselausstellungsbereich sowie der Arkadensaal im Verwaltungsgebäude sind für bewegungseingeschränkte Besucherinnen und Besucher zugänglich. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern einen Rollator zur Verfügung. Medizinisch begründete Gehhilfen und Rollstühle dürfen hier genutzt werden. Kinderwagen sollen nicht in die Ausstellung mitgenommen werden. Sie können durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Kasse in einem separaten Raum eingeschlossen werden. Das historische Goethe-Haus ist nur über Treppenstufen zu erreichen. Die Nutzung von Rollstühlen und Kinderwagen ist hier nicht möglich.
Für Minderjährige oder zu beaufsichtigende Personen wird keine Aufsichtspflicht oder Haftung übernommen. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Eltern bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder Begleitpersonen. Lehrkräfte sowie Gruppenbetreuerinnen und -betreuer haben ihre Gruppen während des Besuchs zu begleiten und zu beaufsichtigen.
Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass können Romantik-Museum, Goethe-Galerie und Goethe-Haus ganz oder teilweise für den Publikumsverkehr gesperrt werden.
Die zur Verfügung gestellten Mediaguides bzw. Informationspapieren müssen im Museumsgebäude verbleiben.
Das gesamte Museumsgebäude ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm oder in einen Taschenriemen gehängt wie auch die Mitnahme von Regenschirmen ist in den Ausstellungsbereichen nicht gestattet.
Im gesamten Museum wie im Verwaltungsgebäude gilt absolutes Rauchverbot.
Das Mitbringen von Tieren (mit Ausnahme von Assistenzhunden) ist untersagt.
Der Verzehr und die Mitnahme von Speisen und Getränken sind in den Museumsräumen verboten. Benutzen Sie für alle Abfälle die dafür vorgesehenen Müllbehälter.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher. Vermeiden Sie Lärm sowie lautes Sprechen. Halten Sie Gänge und Treppen frei. Schalten Sie Mobiltelefone, Kameras und sonstige elektronische Geräte lautlos. Telefonieren ist in den Museumsräumen nicht gestattet.
Nehmen Sie auch Rücksicht auf die empfindlichen Exponate. Die historischen Möbel und Ausstellungsgegenstände dürfen nicht berührt oder als Sitzmöglichkeit benutzt werden. Sitzbänke stehen zur Verfügung. Auf Anfrage erhalten Sie Klapphocker.
Bitte halten Sie den erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 cm zu den Kunstwerken ein. Ertönt ein Signal oder werden Sie von unseren Mitarbeitern dazu aufgefordert, treten Sie bitte zurück.
Fenster dürfen nur vom Personal geöffnet werden. Treppen, Durchgänge sowie bezeichnete Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
Bei Diebstahlalarm ist die Direktion berechtigt, sämtliche Ausgänge zu schließen, um eine Personen- und Taschenkontrolle vornehmen zu lassen. Das Sicherheitspersonal ist berechtig bei Diebstahlverdacht Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen.
Bei unangemessenem Verhalten behalten wir uns vor, Personen des Hauses zu verweisen und Führungen vorzeitig abzubrechen.
Bei Feueralarm ist das Gebäude von allen Personen zügig zu verlassen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Aufsichtspersonals.
Die Nutzung der Toiletten ist ausschließlich unseren Gästen gestattet.
Für die Verwahrung Ihrer Gegenstände stehen Ihnen kostenfreie Schließfächer zur Verfügung. Bitte halten Sie für die Benutzung der Schließfächer 1 oder 2 € Münzen bereit.
Alle Rucksäcke, sperrige, scharfkantige, gefährliche und nasse Gegenstände sind einzuschließen. Taschen sind nur bis Größe DIN A 4 (ca. 20 x 30 cm) erlaubt.
Die Aufbewahrung von verderblichen, gesundheits- oder feuergefährlichen sowie verbotenen Substanzen in den Schließfächern ist untersagt. Wir behalten uns vor, die Annahme von Gegenständen zu verweigern.
Die Benutzung der Schließfächer ist nur während der Öffnungszeiten gestattet. Beim Verlassen des Museums ist das Fach zu räumen. Über Nacht verbleibende Gegenstände werden entfernt und maximal 7 Tage aufbewahrt. Verderbliche oder geruchsbelästigende Gegenstände werden ohne Erstattung entsorgt. Das Museum behält sich das Recht vor, bei Gefahr oder Verdacht, das Schließfach zu öffnen. Bei Verlust des Schlüssels werden 50 € als Kostenersatz berechnet.
Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
Die angebotenen Führungen und Workshops unterliegen unserem Urheberrecht. Für Bild- und Tonmitschnitte sowie die Vervielfältigungen von Materialien bedarf es einer schriftlichen Genehmigung.
Das Fotografieren und Filmen ist in den Museumsräumen und den Wechselausstellungen nur ohne Blitzlicht, ohne Stativ sowie Selfie-Stick und ausschließlich für private Zwecke gestattet. Für Wechselausstellungen kann ein generelles Foto- und Filmverbot gelten. Beachten Sie bitte die Hinweise vor Ort. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Exponate. Achten Sie bei der Anfertigung von Bild- und Ton-Aufnahmen auch auf die Persönlichkeitsrechte der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals.
Für Dreh- und Fotogenehmigungen für Presse- und kommerzielle Zwecke melden Sie sich bitte vorab bei unserer Abteilung Kommunikation oder unserem Bildarchiv.
Verlorene oder gefundene Gegenstände können Sie dem Aufsichtspersonal melden. Für verlorene oder beschädigte persönliche Güter übernehmen wir keine Haftung.
Die Direktion
(Stand: Juni 2025)