Romantik-Ausstellung

Romantik und Parlamentarismus

Die Nationalversammlung beschließe, daß der Verfassungsausschuß die ihm obliegenden großen Fragen, ohne sich in doctrinelle Erörterungen zu vertiefen, unverweilt einfach zu gliedern und zu stellen habe.
Jacob Grimm
An den Verfassungsausschuß
Frankf[urt] 7 Jun 1848
Prior & Petit. Ausschuß
Wiederhol.
Briegleb

Handschriftlicher „Antrag des Abgeordneten Jacob Grimm.“ mit einer Zusatzbemerkung von Moriz Adolph Briegleb vom 7. Juni 1848 (Bundesarchiv, Signatur: DB 51/233)

Seit dem 24. Mai 1848 tagte der aus insgesamt 30 Personen bestehende Ausschuss für den Entwurf der Reichsverfassung – dem u.a. Friedrich Christoph Dahlmann (1785-1860), ein Kollege Jacob Grimms aus seiner Professorenzeit in Göttingen angehörte. Da seine Aufgabe darin bestand, Vorentwürfe für eine deutsche Nationalverfassung vorzubereiten, war von den 17 selbstständigen und zehn vorübergehenden Ausschüssen des Paulskirchenparlaments der sog. Verfassungsausschuss einer der wichtigsten. Die Sitzungen der Ausschüsse waren nicht öffentlich.

Der nur knapp drei Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Nationalversammlung gestellte Antrag bezieht sich auf die Arbeitsweise des Verfassungsausschusses und zeigt, wie sehr Jacob Grimm an einem effizienten Funktionieren der parlamentarischen Organe interessiert war.

Moriz Adolph Briegleb (1809–1872) vertrat Sachsen-Coburg sowie Gotha in der Frankfurter Nationalversammlung und gehörte sowohl dem Verfassungsausschuss als auch – wie Ludwig Uhland – dem Ausschuss für die Priorität der Petitionen und Anträge an.