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Die Spätphase der Romantik galt lange Zeit als rückwärtsgewandt und modernefeindlich, vor allem aber als politisch reaktionär. Diese Fehleinschätzung wurde mittlerweile revidiert und hat einer differenzierteren Sicht Platz gemacht. In der Spätromantik begegnen höchst unterschiedliche Einstellungen, die nahezu das gesamte Spektrum politischer Haltungen umfassen und von konservativ-monarchietreuen bis zu demokratisch-liberalen Positionen reichen.
Seit Herbst 1816 tagte im Frankfurter Palais Thurn und Taxis (Eschenheimer Gasse) einmal wöchentlich die sog. Bundesversammlung (auch Bundestag genannt), ein Kongress von Gesandten der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes. Als nach der Märzrevolution 1848 Forderungen nach parlamentarischer Volksvertretung übermächtig wurden, verabschiedete die Bundesversammlung ein Wahlgesetz. Sie leitete damit Abstimmungen zu einer „constituirenden deutschen Nationalversammlung“ ein, die ab dem 18. Mai in den einzelnen deutschen Ländern stattfanden. Zentrale Aufgabe der Nationalversammlung sollte es sein, eine Verfassung für einen noch zu gründenden deutschen Bundesstaat zu entwerfen.
Mit Jacob Grimm und Ludwig Uhland begriffen zwei Vertreter der Romantik diese Gelegenheit als Aufgabe, um an der künftigen deutschen Volksvertretung mitzuwirken. Sie ließen sich in ihren Wahlbezirken als Kandidaten nominieren und wurden schließlich auch als Abgeordnete gewählt. In den Folgemonaten erlebten und gestalteten sie eine der spannendsten Phasen der deutschen Geschichte mit. Auch wenn weder Jacob Grimm noch Ludwig Uhland zu den prägenden Gestalten des Paulskirchenparlaments gehörten und die großen Debatten von anderen Personen geführt wurden, nahmen beide doch erkennbar Anteil an den politischen Willensbildungsprozessen und suchten zumindest punktuell auf einzelne Entscheidungen einzuwirken. Ihre Tätigkeit führt eindrücklich vor Augen, dass Romantik und Parlamentarismus keine Gegensätze sind.
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